Schulagenda

Handhabung der Schulagenda

Die Schulagenda ist ein wichtiges Instrument zur Organisation des Schulalltags. Sie dient als Hausaufgaben- und Absenzenbüchlein. Sie enthält auch Formulare für Dispense sowie viele weitere Informationen für Eltern und Lehrpersonen. Die Schulagenda erinnert die Schülerinnen und Schüler aber auch über ihre Rechte und Pflichten in unserer Schulgemeinschaft und dokumentiert das Verhalten in der Gemeinschaft und das persönliche Arbeitsverhalten.

Die unten aufgeführten Bilder und Texte sollen den Eltern einen Überblick zur Handhabung der Schulagenda geben.

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Schulagenda 2022-2023
Schulagenda_2022-2023.pdf
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Tagesagenda

Auf diesen Seiten tragen die Schülerinnen und Schüler ihre Hausaufgaben und Termine ein. Einige schulische Aktivitäten und Termine sind bereits eingetragen.

Schul- und Hausordnung

Die Regeln und Pflichten sind auf 24 Punkte abgestützt, an die sich die Schülerinnen und Schüler halten müssen.

Verhalten in der Gemeinschaft (VG) / Arbeitsverhalten (AV): Abmachungen

Hier sind die Abmachungen, Sanktionen, Belohnungen, wie auch die Ausnahmeregelungen beschrieben.

Verhalten in der Gemeinschaft (VG) / Arbeitsverhalten (AV): Einträge

Hier werden die einzelnen Einträge durch die Lehrpersonen protokolliert. Jeder Eintrag muss gleichentags von den Eltern mit ihrer Unterschrift quittiert werden.

Mittwochnachmittage

Zu einem Mittwochnachmittag werden die Schülerinnen und Schüler aufgeboten. Es wird eine Aufsichtslehrperson anwesend sein. Mitzubringen sind Papier, Schreibzeug und die Schulagenda.

Absenzen

Die Eltern melden krankheitsbedingte Absenzen am 1. Halbtag der Absenz unbedingt vor Unterrichtsbeginn der Schule (Tel. Lehrerzimmer 027 956 26 98). Sobald der Schüler den Unterricht wieder besucht, muss der Klassenlehrperson die Schulagenda zur Unterschrift vorgezeigt werden.

Sonderurlaub

Das kantonale Reglement für Sonderurlaub ist wie folgt geregelt. 1 Halbtag kann von der Klassenlehrperson bewilligt werden, 2 bis 9 Halbtage müssen der Schuldirektion vorgezeigt und von dieser bewilligt werden.

Sportdispens

Bei Dispensen, die den Sportunterricht betreffen, weist die Schülerin bzw. der Schüler der Sportlehrperson vor der Turnstunde die von den Eltern signierte Bestätigung vor. Bei Dispensen, die mehr als eine Woche dauern, muss ein Arztzeugnis vorgelegt werden.

Schulen St. Niklaus – Grächen

Schuldirektion

Dorfstrasse 17

CH-3924 St. Niklaus

Telefon +41 (0)27 956 39 65

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Fabienne Pollinger

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