Urlaubsgesuche PS (1H bis 8H)

Unter bestimmten Umständen ist es möglich, dass Sie Ihr Kind von der Schule beurlauben lassen.

 

Ordentlicher Urlaub:

- Urlaube aus gesundheitlichen Gründen: medizinische Untersuchung, medizinische Behandlung, psychotherapeutische Abklärung usw.;
- ein unvorhersehbares Ereignis, das eine Abwesenheit erfordert: Todesfall, Krankheit einer/eines Angehörigen, familiäre Krisensituation;
- Vorladung einer amtlichen Stelle: gerichtliche Vorladung, Aufnahmeprüfung, Berufswahlpraktika, Trainingslager oder Wettkampf für Schüler/-innen von SKA-Strukturen usw.;
- Familientreffen an den Weihnachtsfeiertagen.

 

Bitte richten Sie Ihr Urlaubsgesuch wenn möglich 5 Arbeitstage im Voraus an die Klassenlehrperson (bei 1 Halbtag) oder an die Schuldirektion (bei mehr als 1 Halbtag).

Gesuche stellen Sie für die Kinder des Kindergartens oder der Primarschule über das Onlineformular (für die Kinder der OS via Schüleragenda).

 

Jokertage:

Jedes Kind hat Anspruch auf 2 Jokertage. Es ist nicht möglich, diese auf 4 Halbtage aufzuteilen. Der Mittwoch gilt somit als 1 Jokertag. Alle Gesuche für Jokertage gehen an die Schuldirektion und werden von ihr geprüft. Jokertage müssen nicht begründet werden. In der ersten und letzten Schulwoche sowie während den kantonalen Jahresprüfungen werden keine Jokertage bewilligt.

Bitte beachten Sie, dass Gesuche für Jokertage wenn möglich 1 Monat vor dem besagten Datum eingereicht werden müssen.

Wichtig: Antworten der Dienststelle für Unterrichtswesen auf die wichtigsten Fragen und einige Beispiele finden Sie weiter unten.

 

Sonderurlaub:

Dauert der Urlaub mehr als 2 Tage, muss das Gesuch wenn möglich 1 Monat im Voraus an die Schuldirektion gestellt werden. Das Gesuch ist zu begründen und das Kontingent der Jokertage wird aufgebraucht.

 

Für alle Urlaube gilt: Der Schulstoff, welcher verpasst wird, muss zu Hause nachgearbeitet werden.

 

Bitte den Code eingeben:

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

Jokertage - Häufige Fragen (Dienststelle für Unterrichtswesen)

Was ist ein Jokertag?

Ein Jokertag ist ein Urlaubstag, der den Schülerinnen und Schülern gewährt werden muss, ohne dass die Eltern die Abwesenheit zu begründen haben.

Ein Jokertag soll die Teilnahme an einer Veranstaltung, einer Aktivität mit der Familie, einer religiösen Feier, einer sportlichen oder musikalischen Aktivität, einem kulturellen Ausflug usw. ermöglichen. Es handelt sich um einen Urlaubstag für Freizeitaktivitäten, persönliche Entwicklung, Familie usw.

Werden zwei oder mehr Tage für eine solche Veranstaltung beantragt (z. B. drei Tage für die Teilnahme an einem Breitenfussballturnier), sind die Jokertage für das laufende Schuljahr bereits ausgeschöpft.

 

Wann kann kein Jokertag bezogen werden?

Selbstverständlich dürfen in der ersten und letzten Woche des Schuljahres sowie während der kantonalen Prüfungen keine Jokertage bezogen werden. Die Schuldirektionen können den Bezug von Jokertagen auch vor den für ein Familientreffen vorgesehenen Daten verbieten. Dabei handelt es sich übrigens häufig um Prüfungsperioden.

Der frühere Beginn und die Verlängerung von Ferien sowie der Bezug von Brückentagen sind mit Jokertagen möglich. 

 

An wen und innerhalb welcher Frist muss ein Gesuch für einen Jokertag gestellt werden?

Ein offizielles Gesuch muss einen Monat im Voraus bei der Schuldirektion eingereicht werden.

 

Welche Pflichten haben die Eltern oder die volljährigen Schüler/-innen?

Schüler/-innen und Eltern verpflichten sich, die von der Lehrperson aufgetragenen Arbeiten zu Hause nachzuholen.

Verpasste Prüfungen müssen nachgeholt werden.

 

Fallbeispiele

Jokertage

Ich möchte am Freitag frei nehmen, um am Samstag bei der Geburtstagsfeier meines Grossvaters in Südfrankreich dabei sein zu können - Jokertag.

Ich möchte zur Hochzeit meines Cousins nach Portugal, fahre am Freitag ab und komme am Montag zurück - Jokertage.

Ich spiele in meiner Dorfmannschaft und wir fahren am Donnerstag zu einem Turnier nach Mailand - Jokertag.

Ich möchte zweieinhalb Tage früher in die Herbstferien nach Island fahren - Urlaubsgesuch an die Schuldirektion. Falls das Gesuch gewährt wird, und da es sich um «Freizeit» handelt, gelten die Jokertage als ausgeschöpft.

Ich stelle ein Urlaubsgesuch, da ich zwei Wochen vor dem Spiel ein Ticket für das Halbfinale der Champions League in London erhalten habe. Ich benötige dazu zwei Urlaubstage - Da die Frist von einem Monat nicht eingehalten wird, entscheidet die Schuldirektion über die Gewährung des Urlaubs. Wird er gewährt, gelten die Jokertage als ausgeschöpft. 

 

Ordentlicher Urlaub

Ich werde vor das Jugendgericht geladen - ordentlicher Urlaub ohne Änderung des Anspruchs auf Jokertage.

Ich muss für eine medizinische Untersuchung nach Lausanne fahren - ordentlicher Urlaub ohne Änderung des Anspruchs auf Jokertage.

Ich bin SKA-Sportler und habe ein Skirennen auf der Lenzerheide - ordentlicher Urlaub ohne Änderung des Anspruchs auf Jokertage.

Ich habe einen Todesfall in der Familie und muss einen Tag wegbleiben - ordentlicher Urlaub ohne Änderung des Anspruchs auf Jokertage.

Schulen St. Niklaus – Grächen

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